B
Kraftwagen zulässiges Gesamtgewicht < 3,5t und < 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Anhänger: zulässiges Gesamtgewicht: < 750kg, < Leergewicht des Zugfahrzeuges und das zulässige Gesamtgewicht der Kombination < 3,5t
Mindestalter: 17
Einschluss: Klasse L und M
Entspricht der alten Klasse 3
BE
Alle unter B nicht erlaubte Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger;
Bei durchgehender Bremsanlage beträgt die max. Anhängelast das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges. Entspricht der alten Klasse 3.